Habe neulich gelesen, denke mal das es im ADAC Heft war das selbst Rückleuchten oder andere Anbauteile mit E-Prüfzeichen trotzdem vom TÜV bemägelt werden können. da ging es um Rückleuchten die nicht genug Leuchtkraft hätten aber ein E-Prüfzeichen, und trotzdem nicht erlaubt. :aehm:
:aehm:
:aehm:
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