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Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfähig?

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  • Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfähig?

    Hab mir heute neue Felgen gekauft und bin jetzt am überlegen welche Bereifung ich nehmen will.

    Hab jetzt 8 und 9 X17 und hatte eigentlich vor vorne 215/40 und hinten 245/35 draufzumachen. Das ist aber im Gutachten so nicht aufgeführt. Gibt es dennoch eine möglichkeit das einzutragen oder weicht der durchmesser dann zu stark von der Serie ab? Welche Bereifung würdet ihr mir empfehlen? Ich will auf jeden Fall den geringst möglichen Querschnitt haben der zulässig ist bei 17 Zöllern.
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  • #2
    Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

    in dem fall musst du gucken, ob es irgendwo die gewünschte reifenkombination auf felgen mit den selben dimensionen gibt... hab auch mal beim tüv nach nem vergleichsgutachten gefragt, der kerl ist mir zwar bisschen dumm gekommen am telefon aber hinterher hab ich trotzdem alles erfahren, was ich wollte
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    • #3
      Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

      Die Reifenkombi gibt es. Die steht auch im Gutachten drin, aber halt bei keinem BMW. Die haben das nur übernommen von anderen Gutachten und da scheint es diese Kombi zu geben.
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      • #4
        Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

        such dir einfach nen hersteller der die dimensionen mit der traglast hat, und hol dir von denen ne reifenfreigabe...

        was hat deiner für achslasten???

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        • #5
          Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

          Weiß ich jetzt nicht. Hab den schein grad net hier. Ich denk aber nicht das die Achslast das Problem ist. Denke mal eher das die Tachoabweichung dann vielleicht aus der Toleranz rausfällt. Hab mal beim Syndikat gestöbert und da gibt es welche die ähnliche Kombis fahren wie die von mir gewünschte aber obs legal ist weiß ich net.
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          • #6
            Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

            must dann tacho anlpassen lassen das du es eingetragen bekommst
            Accipere quam facere praestat iniuriam.

            Veritas odium parit

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            • #7
              Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

              must dann tacho anlpassen lassen das du es eingetragen bekommst
              ist nicht zwingen notwendig...
              zeig dem prüfer einfach die reifenfreigaben der e36-modelle von bmw, die wegen der neuen fahrzeugscheine rausgegeben wurde...
              da stehen aucxh die 185-65-15 drin, und in deren tolerantbereich liegen auch die 215-40-17...

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              • #8
                Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

                Ter Toleranzbereich ist doch normal 3 % abweichung von der Serienbereifung, also in meinem Fall von den 225/50 R16 und da dürften die doch drinliegen. Eigentlich brauch ich das ganze doch gar nicht mehr richtig eintragen lassen solange man es eintragen könnte oder? Zumindest gibt es keine Punkte mehr dafür hat mir zumindest mal son Reifenmensch gesagt.
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                • #9
                  Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

                  Was von Felgen sind das denn mein Bekannter fahrt von Keskin Auch 8x17 und 9x17 mit 215/40/17 und 245/35/17 und hatt sie eingetragen ohne Tacho angleichen.
                  http:// www.modellcustoms.de/bannerm%20Kopie1.jpg

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                  • #10
                    Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

                    Auch Keskin. Kannst du ihn mal fragen was er beim Tüv dafür gebraucht hat bzw ob die da sonst noch irgendwas dazu gesagt haben?
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                    • #11
                      Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

                      Ter Toleranzbereich ist doch normal 3 % abweichung von der Serienbereifung, also in meinem Fall von den 225/50 R16 und da dürften die doch drinliegen. Eigentlich brauch ich das ganze doch gar nicht mehr richtig eintragen lassen solange man es eintragen könnte oder? Zumindest gibt es keine Punkte mehr dafür hat mir zumindest mal son Reifenmensch gesagt.

                      2% darf abweichung sein

                      ob es probleme bei ner polizeikontrolle gibt ist die eine sache aber wenn du nen unfall verursachst oder beteiligt bist und dann kommts raus wird das sehr sehr teuer
                      Accipere quam facere praestat iniuriam.

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                      • #12
                        Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

                        Ist 2 Prozent nicht nur bei der Spur? Im Gutachten steht Abweichung innerhalb 2 %. Bei mir gehts ja jetzt um den Umfang und da gabs beim Syndikat so ein Tool berechnen was erlaubt ist zum runterladen und das warnt erst bei 3 %, Wei0 allerdings nicht wo der Programmauthor die Werte her hat. Allerdings haben ja viele die Reifenkombi, allerdings meist bei 8,5 und 10 J Felgen. Aber das macht ja dann vom Unfang her keinen Unterschied oder es müsste bei ner breiteren Felge sogar noch mehr abweichen. Irgendwie muss man diese Reifenkombi doch legal fahren können, sonst wär das doch nicht so stark vertreten.
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                        • #13
                          Re: Andere Reifengröße als im Teilegutachten? Eintragungsfäh

                          Die Achslasten sind übrigens
                          Achse 1: 845
                          Achse 2: 1040

                          Ich denke damit gibt es kein Problem, weil die besonderheiten im Gutachten erst bei Fahrzeugen über 1090 KG anfangen. Und diese Legende ist ja bei den ganzen Gutachten von Keskin dieselbe, egal für welches Fahrzeug.

                          Ich hab grad mal ne E-Mail an Keskin und an Falken-High-Performance Tires geschrieben, was die dazu sagen. Ich glaub ich brauch ne Herstellerfreigabe von Falken oer so. Kein Plan. Ich blick bei dem Kram net so ganz durch.
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