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BMW vom Händler.. Gewährleistung.. bringt das was?

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  • BMW vom Händler.. Gewährleistung.. bringt das was?

    Hallo,

    habe Montag einen BMW 316i vom Händler gekauft... da gibt es ja 1 Jahr Gewährleistung...

    nun musste ich feststellen das er manchmal nicht anspringt.. es stellte sich raus das der Schlauch der die Luft ansaugt (ca 15 cm lang und dick, gerillt) ein Loch hat.

    Kosten ca. 30 €.. muss ich das zahlen oder der Händler?

    Gruß 1passix

  • #2
    Ganz einfach:
    zu dem Händler hinbringen, machen lassen und er sollte es dann eigentlich selbst richten!
    Max. nach nem halben Jahr kann der bei solchen Sachen damit kommen: "ja nee...da müssen Sie ersma beweisen, dass das uns hätte schon auffallen müssen als der noch hier stand"...
    Also geh ma davon aus dass der das übernimmt.

    Grüße

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    • #3
      dann werde ich das mal machen.. danke

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      • #4
        Faltenbalg

        Hi 1passix,

        dein defekter Schlauch heißt Faltenbalg und läuft noch unter der Gewährleistung. Somit muss du nicht beweisen, dasss der Schlauch schon vor der Auslieferung defekt war. Anders sieht es bei einem Garantiefall aus. In diesem Fall bis du in der Beweispflicht.

        Also hin zum freundlichen Händler.

        Gruss

        Varadero
        - LA VIDA SIN CERVEZA NO ES VIDA -

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        • #5
          Ihr verwechselt scheinbar was oder ist das beim Autokauf umgekehrt?

          Garantie ist der Verkäufer in der Beweispflicht.
          Gewährleistung genau umgedreht.

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          • #6
            Beweispflicht

            Mein 1. Beitrag war wirklich Müll.

            So nun die Berichtigung.

            Änderung der Beweispflicht
            Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel am Produkt auf, musste nach altem Recht der Käufer beweisen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war.
            Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer innerhalb dieser Zeit (6 Monate!) den Beweis erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei war. Ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Kaufübergabe vorlag. Hingegen kommt es bei einer Garantie-Regelung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an, sondern nur auf das Auftreten innerhalb des Garantiezeitraums.

            Also immer noch hin zum freundlichen Händler.

            Gruss

            Varadero
            - LA VIDA SIN CERVEZA NO ES VIDA -

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            • #7
              sag ich ja... :wink:

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              • #8
                Die Antwort vom Händler "mach ich aus Kulanz"

                komisch komisch

                naja jedenfalls wirds gemacht..

                Gruß 1passix

                Kommentar

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