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... wenn es keine neue Anhängerkupplung sein muss, dann klick mal HIER
Wegen der Kosten für die Eintragungen:
Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 50€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder eine ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
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