Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Scheibenbremse eintragen???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Scheibenbremse eintragen???

    Hallo

    bin neu hier und hab gleich mal ne frage an euch:

    Ich kaufe mir morgen einen E30 320i. So der jetzige besitzer hat ihn aber umgebaut also hinten auf scheibe vom 325er. Er meint ich muss die veränderung nicht eintragen lassen, aber ich meine schon, weil es ja ne veränderung am fahrwerk ist.

    Was sagt ihr jetzt dazu muss ich eintragen oder nicht?

    Danke schonmal

    MfG

    ReD-DEvIL

  • #2
    Ich glaub die mußt die eintragen lassen.Bin mir aber auch net sicher da es ein veränderung an der Bremse ist.
    Wo bei es wieder rum Prudkt mäßig aus dem sortiment kommt...
    De lieben mädels kommen in den Himmel und die bösen zu mir! :lol:

    Kommentar


    • #3
      ja deswegen bin ich mir net so sicher, naja ich werd einfach mal zum tüv fahren und mal nachfragen

      Kommentar


      • #4
        ich habe meine bremse umgebaut, weit vorm motortausch und auch einmal mit dem 2 liter durch den tüv, hat den gar net intressiert, der hat nur teilenummern nachgesehen und sagte dan, ist die scheibenbremse ohne ABS nachgerüstet? ich ja, und gut war, sind eben originalteile. wenn sich wer brembos oder wilwood unterbaut verstehe ich das auch mit der eintragung.

        die bremse des 325i soll bis 220ps zulässig sein. allerdings kann man sie auch mit den 170ps in wahnsinn treiben.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von JJ
          die bremse des 325i soll bis 220ps zulässig sein.
          Hallo,
          stimmt, diese Bremsanlage wird beim Umbau auf M30 ( 218 PS - 211 PS KAT ) akzeptiert. Beim Fahrwerk sieht
          das anders aus. Hier ist meines Wissens ein Sportfahrwerk ( original M Technik oder besser ) erforderlich. :gruebel:

          MFG Uwe

          Kommentar


          • #6
            Re: Scheibenbremse eintragen???

            Zitat von ReD-DEvIL
            Ich kaufe mir morgen einen E30 320i. So der jetzige besitzer hat ihn aber umgebaut also hinten auf scheibe vom 325er. Er meint ich muss die veränderung nicht eintragen lassen, aber ich meine schon, weil es ja ne veränderung am fahrwerk ist.
            Hallo,
            nach meiner ganz persönlichen Einschätzung liegt in diesem Fall keine eintragungspflichtige Änderung vor.
            Verwendet wurden ausschliesslich original BMW Teile und wäre dieser 320i seinerzeit mit der Option "ABS"
            geordert worden, hätte er die hinteren Scheibenbremsen von Anfang an besessen, anstelle der doch recht
            antiquierten und eines Sechszylinders unwürdigen Trommelbremsen. :?

            MFG Uwe

            Kommentar


            • #7
              Stimmt.
              Bei technischen Verbesserungen mit Artikeln die aus dem Original-Teile Regal des Herstellers stammen, ist keine Eintragung erforderlich. Habe mein Cabrio von 320 auf 325 umgebaut, mit Komplettachsen, eingetragen wurde lediglich die Leistungssteigerung und Motordaten. Bremsumrüstung wurde auch mit einer einzigen Nachfrage behandelt. (auch vom 325?) Laut Info von unserem TÜV Rheinland ist der Bremsenumbau, sofern er sorgfältig und technich i.O. ist, nicht eintragungspflichtig, da die Verzögerungswerte ja nun mal verbessert werden.

              Kommentar


              • #8
                wenn die 325i bremse nachgerüstet wird, tut euch selbst den gefallen und tauscht beide handbremsseile und alle 4 bremsschläuche hinten gleich mit.

                keine panik, die bremsen selber können sie bei der abnahme an hand von teilenummern identifizieren.

                Kommentar

                Lädt...
                X